
Stadt St.Gallen kassiert,
alle anderen bezahlen!
am 18. Mai 2025 NEIN zum Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Worum geht es?
Die Stadt St.Gallen erhält bereits heute einen Sonderlastenausgleich für Zentrumslasten von jährlich 17.1 Mio. Franken (wird und wurde bereits seit 2017 jährlich der Teuerung angepasst).
Im Rahmen des V. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz soll dieser Sonderlastenausgleich für die nächsten vier Jahre auf über 21 Mio. Franken pro Jahr erhöht werden.
Zudem sollen im soziodemografischen Sonderlastenausgleich neu derselbe Beitragssatz von 60% für Sonder- und Minderlasten angewendet sowie die AHV-Beiträge von Nicht-Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Mit dieser Massnahme erhalten alle anderen Gemeinden insgesamt 2 Mio. Franken weniger aus dem Finanzausgleich.
Finanzielle Auswirkungen
Der Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen steigt für die Jahre 2025-2028 auf über 21 Mio. Franken pro Jahr an.
Alle anderen Gemeinden im Kanton St.Gallen erhalten im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs pro Jahr insgesamt 2 Mio. Franken weniger.
Wichtigste Argumente
Keine weitere Sonderbehandlung für die Stadt St.Gallen
St.Gallen ist bereits heute die einzige Stadt im Kanton, die einen Sonderlastenausgleich für sogenannte Zentrumslasten erhält. Alle anderen Städte tragen ihre Zentrumslasten selbst. Eine faire Finanzpolitik bedeutet gleich lange Spiesse für alle Städte und Gemeinden.
Stadt St.Gallen kassiert, alle anderen bezahlen
Nur St.Gallen profitiert vom V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Alle anderen Gemeinden erhalten insgesamt 2 Mio. Franken weniger pro Jahr aus dem kantonalen Finanzausgleich. Die Steuerzahler im ganzen Kanton müssen die fehlgeleitete Ausgabenpolitik der Stadt St.Gallen über ihre Steuergelder mitfinanzieren, auch wenn sie vom Zentrumsangebot der Stadt kaum profitieren.
Zusätzliche Millionen sind nicht gerechtfertigt
- Die Stadt St.Gallen hat eine überdurchschnittliche Steuerkraft und profitiert wirtschaftlich durch die Präsenz von kantonalen Institutionen und grossen Unternehmen. Zusätzliche Millionen aus dem Kanton sind nicht gerechtfertigt.
Steuergeld gezielter einsetzen
- Der Kanton bezahlt bereits jetzt jährlich über 17 Mio. an die Stadt St.Gallen für den Ausgleich von Zentrumslasten – nun sollen es sogar 21 Mio. werden! Die zusätzlichen Gelder könnten besser in Projekte investiert werden, die allen Bürgern und Gemeinden zugutekommen, statt nur St.Gallen.
Fehlende langfristige Strategie
Es gibt keine Perspektive, wie die Zentrumslasten zwischen Stadt und Kanton künftig fair aufgeteilt werden sollen. Statt einer teuren Übergangslösung braucht die Stadt St.Gallen eine nachhaltige Finanzpolitik, damit sie ihre finanziellen Herausforderungen in den Griff bekommt.
Fragwürdige Berechnungsgrundlage
Die Studie, auf die sich der Sonderlastenausgleich stützt, wurde von St. Gallen selbst in Auftrag gegeben und berücksichtigt die finanziellen Vorteile der Stadt kaum. Eine neutrale Analyse fehlt.
Worum geht es?
Die Stadt St.Gallen erhält bereits heute einen Sonderlastenausgleich für Zentrumslasten von jährlich 17.1 Mio. Franken (wird und wurde bereits seit 2017 jährlich der Teuerung angepasst).
Im Rahmen des V. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz soll dieser Sonderlastenausgleich für die nächsten vier Jahre auf über 21 Mio. Franken pro Jahr erhöht werden.
Zudem sollen im soziodemografischen Sonderlastenausgleich neu derselbe Beitragssatz von 60% für Sonder- und Minderlasten angewendet sowie die AHV-Beiträge von Nicht-Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Mit dieser Massnahme erhalten alle anderen Gemeinden insgesamt 2 Mio. Franken weniger aus dem Finanzausgleich.
Finanzielle Auswirkung
Der Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen steigt für die Jahre 2025-2028 auf über 21 Mio. Franken pro Jahr an.
Alle anderen Gemeinden im Kanton St.Gallen erhalten im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs pro Jahr insgesamt 2 Mio. Franken weniger.
Wichtigste Argumente
Keine weitere Sonderbehandlung für die Stadt St.Gallen
St.Gallen ist bereits heute die einzige Stadt im Kanton, die einen Sonderlastenausgleich für sogenannte Zentrumslasten erhält. Alle anderen Städte tragen ihre Zentrumslasten selbst. Eine faire Finanzpolitik bedeutet gleich lange Spiesse für alle Städte und Gemeinden.
Stadt St.Gallen kassiert, alle anderen bezahlen
Nur St.Gallen profitiert vom V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Alle anderen Gemeinden erhalten insgesamt 2 Mio. Franken weniger pro Jahr aus dem kantonalen Finanzausgleich. Die Steuerzahler im ganzen Kanton müssen die fehlgeleitete Ausgabenpolitik der Stadt St.Gallen über ihre Steuergelder mitfinanzieren, auch wenn sie vom Zentrumsangebot der Stadt kaum profitieren.
Zusätzliche Millionen sind nicht gerechtfertigt
- Die Stadt St.Gallen hat eine überdurchschnittliche Steuerkraft und profitiert wirtschaftlich durch die Präsenz von kantonalen Institutionen und grossen Unternehmen. Zusätzliche Millionen aus dem Kanton sind nicht gerechtfertigt.
Steuergeld gezielter einsetzen
- Der Kanton bezahlt bereits jetzt jährlich über 17 Mio. an die Stadt St.Gallen für den Ausgleich von Zentrumslasten – nun sollen es sogar 21 Mio. werden! Die zusätzlichen Gelder könnten besser in Projekte investiert werden, die allen Bürgern und Gemeinden zugutekommen, statt nur St.Gallen.
Fehlende langfristige Strategie
Es gibt keine Perspektive, wie die Zentrumslasten zwischen Stadt und Kanton künftig fair aufgeteilt werden sollen. Statt einer teuren Übergangslösung braucht die Stadt St.Gallen eine nachhaltige Finanzpolitik, damit sie ihre finanziellen Herausforderungen in den Griff bekommt.
Fragwürdige Berechnungsgrundlage
Die Studie, auf die sich der Sonderlastenausgleich stützt, wurde von St. Gallen selbst in Auftrag gegeben und berücksichtigt die finanziellen Vorteile der Stadt kaum. Eine neutrale Analyse fehlt.
Komitee

Nationalrat SVP

Kantonsrat SVP

Kantonsrat SVP

Präsidentin EDU SG

Nationalrat SVP

Ständerätin SG